Mittwoch, 3. März 2010

Vorratsdatenspeicherung ein Popanz?

Was sind TelefonVerbindungsdaten wert in einer Zeit mit praktischem Einsatz von Gedanken-Fernlesegeräten? Und was ist die Einschränkung der Speicherdauer wert, wenn die Geheimdienste sich die Daten von Telekom und Co besorgen und beliebig lange speichern können? Und wenn's Geheimdienste haben, haben's auch Polizei und Journaille.

Wenn mich nicht alles täuscht, mussten die Telekom und andere Teledienstanbieter schon vor Jahren eine Daten-Standleitung einrichten zu Polizei und Geheimdiensten, damit die nicht für jeden Datenzugriff einen Antrag stellen müssen. Bei zigtausend Daten-Abgriffen jedes Jahr ein wohl zu grosser Aufwand. Der Richtervorbehalt gilt nur für's polizeiliche Abhören, nicht für die Geheimdienste und nicht für die Verbindungsdaten. Zudem kämen illegale Datenzugriffe der Polizei ja nur dann ans Licht, wenn die Polizei ihre Praktiken im Rahmen eines Prozesses dem Gericht offenlegen würde. Statt dessen konstruiert sie für ihre Prozesse unverfängliche Anlässe, wie beispielsweise eine angebliche Routine-Strassenkontrolle.

Dazu kommt, dass die wichtigen Funktionsträger bei den Telediensten Kontaktleute der Geheimdienste sind und Kopien der Verbindungsdaten nach draussen bringen können.
Ob die Verbindungsdaten nun ein viertel oder ein halbes Jahr bei Telekom und Co gespeichert werden, scheint letztlich also nur darüber zu entscheiden, ob die V-Leute nun zwei- oder viermal im Jahr eine Kopie sämtlicher Verbindungsdaten der deutschen Teledienste fertigen und an die Geheimdienste weitergeben, wo sie beliebig verwendet und gespeichert werden können.